Grundsätze in der Beurteilung
(Quelle: Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen, 2020)Grundsatz 1: Beurteilungskultur vor Ort ausgestalten
Beurteilen gehört zum professionellen Auftrag der Schule. Um eine möglichst gerechte Beurteilung zu gewährleisten, wird darauf geachtet, die Bedeutung von unter-schiedlichen Erwartungen, Voraussetzungen und Anforderungen zu kennen. Einfluss auf die Beurteilung haben nebst der Schulorganisation das Menschenbild und die Berufsauffassung der Lehrperson sowie der soziale und kulturelle Hintergrund der Schüler*innen und die Klassenzusammensetzung. Diese Gegebenheiten sind im Schulteam zu reflektieren. Aufbauend darauf sind die Schulführung und das Schulteam in der Verantwortung, eine gemeinsame, kohärente und verständliche Beurteilungskultur zu entwickeln. Diese bewegt sich innerhalb der kantonalen Rahmenbedingungen und Grundsätze. Die Leitung des Prozesses und die Sicherstellung der Konstanz der Beurteilungspraxis obliegt der Schulführung.
Grundsatz 2: Beurteilen heisst in erster Linie fördern
Das primäre Ziel der Beurteilungstätigkeit ist es, den Lernprozess der Schüler*innen zu unterstützen und zu fördern. Darin eingeschlossen sind sowohl fachliche wie überfachliche Bereiche. In der formativen Beurteilung setzt die Lehrperson folgende Bezugsnormen pädagogisch sinnvoll ein: Lernfreude wecken und stärken durch das Aufzeigen von Lernfortschritten (individuelle Bezugsnorm), Klarheit über die Leistungserwartung schaffen und die Zielerreichung unterstützen (kriteriale Bezugsnorm) sowie durch den Austausch und den Vergleich mit anderen eigenes Wissen und Können anreichern und das Lernen anspornen (soziale Bezugsnorm).
Grundsatz 3: Zielerwartung definieren und Lernstand abbilden
Zur Erhebung des Lernstands definiert die Lehrperson Ziele, die auf das Verständnis und die flexible Anwendung von Wissen und Können fokussieren. Die damit verbundenen Erwartungen und Kriterien erklärt sie den Schüler*innen verständlich und nachvollziehbar. Zur summativen Leistungserhebung setzt die Lehrperson geeignete sowie dem Lernstand der Schüler*innen angepasste Überprüfungsformen ein. Die Form der Rückmeldung zu diesen Leistungsnachweisen bestimmt die Lehrperson.
Grundsatz 4: Beurteilung bedingt Kommunikation
Die Schule kommuniziert ihre Beurteilungskultur verständlich und nachvollziehbar. Sie nimmt alle Beteiligten in den Blick und informiert proaktiv und zielgruppen-spezifisch. Die Lehrpersonen erläutern ihre Beurteilungspraxis gegenüber Erziehungsberechtigten und Schüler*innen verständlich und nachvollziehbar. Schüler*innen haben ein Anrecht auf transparent kommunizierte Ziel- und Leistungserwartungen sowie auf verständliche Rückmeldungen im Lernprozess bzw. bei Leistungsnachweisen. Die Erziehungsberechtigten erhalten regelmässig eine Einschätzung zu den Leistungen und zum Lernprozess ihres Kindes.
Grundsatz 5: Zeugnisnote als Gesamtbeurteilung
Die Bilanzierung der Fachleistungen am Ende einer Zeugnisperiode nimmt die Lehrperson in Form einer Gesamtbeurteilung vor. Für diese stützt sich die Lehrperson auf vielfältige Leistungsnachweise, die für die Einschätzung des Leistungsstands der Schülerin bzw. des Schülers in den fachlichen Anforderungsbereichen bedeutsam sind. In der Gesamtbeurteilung gewinnt die Lehrperson einen Überblick über die Leistungnachweise und nimmt eine Gewichtung vor. Die abschliessende Bilanz wird grundsätzlich in Form einer Note ausgedrückt, die den aktuellen Leistungsstand im jeweiligen Fach beschreibt.
Grundsatz 6: Passende und chancengerechte Schullaufbahnentscheide
Schullaufbahnentscheide dienen der möglichst passenden und chancengerechten Zuteilung zu den Weiterbeschulungsmöglichkeiten. Sie basieren auf einer Gesamteinschätzung Schüler:innen. Um eine möglichst optimale Abstimmung zwischen dem Leistungsvermögen der Schüler:innen und den Anforderungen der Weiterbeschulung zu erreichen, werden insbesondere der aktuelle Leistungsstand, die Lernsituation sowie die Lernentwicklung der Schüler:innen berücksichtigt.
26.03.2024/SLK/bg